Kinder in Österreich werden häufig zu spät und zu wenig konsequent durch Impfungen gegen lebensgefährliche Krankheiten geschützt. Bei fast jedem fünften Kind fehlt beispielsweise die zweite notwendige Masernimpfung.
Masern sind keine einfache Kinderkrankheit, sondern hoch ansteckend und betreffen ungeschützte Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene! Es kommt zu Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Hautausschlag (rote, grobflächige Flecken). Masern schwächen die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre ein erhöhtes Risiko besteht, an einer anderen Infektionskrankheit zu sterben! Die Maserninfektion selbst kann nicht behandelt werden. Bei etwa jedem 5. kommt es zu schwerwiegenden Krankheitsfolgen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung. Auch eine lebensbedrohliche Gehirnentzündung ist möglich.
Mit der Impfung können Sie sich selbst, Ihre Familie und Ihr Umfeld schützen! Empfohlen sind 2 Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) im Abstand von 4 Wochen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Fehlende Impfungen können jederzeit nachgeholt werden. Der Masernimpfstoff ist für all an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich.
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Laßnitzhöher Rundschau Dezember 2018
Begegnungszone -- Was ist das?
Eine Verkehrsfläche, deren Fahrbahn von allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt benutzt werden darf. Das heißt, FußgängerInnen und Fahrzeuge dürfen dieselbe Fläche benutzen und müssen die Aufmerksamkeit erhöhen, sowie die Geschwindigkeit verringern.
Was gibt es zu beachten?
In einer Begegnungszone sind alle VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt. Die gegenseitige Rücksichtnahme aller TeilnehmerInnen ist daher unablässig. Außerdem gilt in der Begegnungszone die STVO. Das Spielen auf der Straße einer Begegnungszone ist nicht erlaubt.
Welche Vorteile hat eine Begegnungszone?
Die durch die Begegnungszone notwendige Aufmerksamkeit aller VerkehrsteilnehmerInnen erhöht vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr. Geschwindigkeiten werden geringer und der gemeinsame Straßenraum wird lebenswerter. Vor allem AnrainerInnen und Umwelt profitieren von reduzierten Lärm- und Luftbelastungen.
Wie ist die Begegnungszone gekennzeichnet?
Anfang und Ende sind durch entsprechende Hinweisschilder kundgemacht. Außerdem hebt sich ein Großteil der Begegnungszone durch einen geänderten Fahrbahnbelag ab.
Seit Anfang Oktober befindet sich die Wahlarztordination für Allgemeinmedizin, Akupunktur und alternative Heilmethoden in der Hauptstraße 24, Top 21 im Institut für Ernährung und Stoffwechselerkrankungen Dr M Lindschinger.
Informationen und Anmeldung:
Dr.med.univ. Susanna Oczko
Hauptstraße 24, Top 21,
0676/87427320
ordination@dr-oczko.at,
www.dr-oczko.at,
Ordination nach Vereinbarung
Dr. Eva Gebetsroither
FÄ für Innere Medizin und Nephrologie
Hauptstrasse 82
8301 Lassnitzhöhe
Tel.: 03133/3220
fax: 03133/3220-4
e-mail:eva.gebetsroither@gmx.net
ab 1.10. 2018 Vertrag für alle Kassen und privat
Öffnungszeiten:
Mo 8:00 bis 13:00 Uhr
Di 8:00 bis 13:00 Uhr
Mi 8:00 bis 15:30 Uhr
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Fr 8:00 bis 13:00 Uhr
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873 |
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FPÖ | 181 | 12,0 % | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Grüne |
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