In Österreich muß jeder Hund bei der zuständigen Gemeinde vom Hundehalter angemeldet werden. Der Hundeführer erhält dann für seinen Hund eine Hundemarke mit einer entsprechenden Registrierungsnummer.
Neugeborene Hunde müssen innerhalb von 3 Monaten beim Marktgemeindeamt angemeldet werden. Erworbene Hunde sind innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundeführer erhält daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Die Hundeabgabe beträgt in Laßnitzhöhe derzeit jährlich
für Wach- oder Berufshunde | € 30,-- |
für alle anderen Hunde | € 60,-- |
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe ist das Marktgemeindeamt zuständig:
Kontakt: | Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe (1. OG - Buchhaltung) |
Adresse: | 8301 Laßnitzhöhe, Hauptstraße 23 |
Ansprechperson: | Hr. Reeh |
Telefon: | 03133 / 2237 - 21 |
Telefax: | 03133 / 2237 - 31 |
E-mail: | reeh@lassnitzhoehe.gv.at |
Öffnungszeiten: |
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr |
Seit 1. Jänner 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen und ab sofort drohen empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird. Hunde, die noch nicht gekennzeichnet sind, oder Welpen müssen mittels Mikrochips gekennzeichnet werden.
Kontakt: | Tierarzt Mag. Heimo Kren |
Adresse: | 8301 Laßnitzhöhe, Liebmannweg 17 |
Telefon: | 03133 / 2346 |
Ordinationszeiten: | nach telefonischer Vereinbarung |