Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses der Marktgemeinde Laßnitzhöhe vom 03.07.2018 können Tagesmütter, welche ihren Betrieb und ihren Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe haben, eine jährliche Förderung für deren Tätigkeit als Tagesmutter beantragen.
Beispiel: Tagesmütter, welche Ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Laßnitzhöhe betreuen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung.
Pro Wochenbetreuungstag kann eine jährliche Förderung in Höhe von € 100,-- beantragt werden.
Kontakt: | Marktgemeinde Laßnitzhöhe |
Andresse: | Hauptstraße 23, 8301 Laßnitzhöhe |
Telefon: | 03133 / 22 37 |
E-Mail: | gde@lassnitzhoehe.gv.at |